Gesetze, Richtlinien und Normen

Etwa die Hälfte aller Produkthaftungsfälle werden, entweder ausschließlich oder zusammen mit anderen Produktfehlern, mit Instruktionsfehlern begründet.

Eine ganze Reihe von Gesetzen, Richtlinien und Normen verpflichten zur Erstellung von Dokumentationen. Teilweise gehen sie auch noch weiter, indem sie konkrete Forderungen an Form und Inhalt stellen.

Gesetze, Richtlinien und Normen berücksichtigen.
Fehler vermeiden.

Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz ist dabei für Produkte jeglicher Art gültig. Sämtliche beweglichen Sachen fallen unter dieses Gesetz, d. h. nicht nur Maschinen oder Geräte, sondern auch z. B. Software, Elektrizität und Gas.

Produktfehler sind nach dem Produkthaftungsgesetz außer z. B. Konstruktions- oder Fertigungsfehler auch Instruktionsfehler, wie eine unklare oder unvollständige Benutzerinformation. Dabei ist grundsätzlich der aktuelle Stand der Technik zugrunde zu legen, zum Teil festgelegt in anerkannten Regeln der Technik, wie z. B. Normen.

Verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers
Bei Nicht-Einhaltung des Produkthaftungsgesetztes gilt eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers, auch für Mangelfolgeschäden, wobei Personenschäden nach den Rechtsnormen des Strafrechts bewertet werden (z. B. Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge).

Produktsicherheitsgesetz

Das Produktsicherheitsgesetz ist im Gegensatz zum Produkthaftungsgesetz kaum bekannt, geht aber in seinen rechtlichen Auswirkungen weit darüber hinaus. Insbesondere dadurch, dass es nicht nur für neue Produkte gilt, sondern auch für gebrauchte Produkte und durch eine Ausweitung der Pflichten des Herstellers, z. B. der Instruktionspflichten.

Gerätesicherheitsgesetz

Das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) setzt in seinen Verordnungen die meisten EG-Richtlinien, z. B. die Maschinenrichtlinie, in nationales Recht um. Es gilt nur für bestimmte Produkte, wie Maschinen, Niederspannungsgeräte oder Haushaltsgeräte.

Die meisten EG-Richtlinien gelten nur für bestimmte Produkte. Diese Richtlinien verpflichten zum Anbringen des CE-Zeichens. Dazu müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden.

Maschinenrichtlinie: Interne technische Dokumentation

Es muss beispielsweise nach der Maschinenrichtlinie eine interne technische Dokumentation durchgeführt werden und die Anfertigung von Benutzerinformationen in der Sprache des Verwenderlandes ist zwingend. Zugrunde gelegt wird wieder der aktuelle Stand der Technik.

Normen und andere Spezifikationen

Da Normen und andere Spezifikationen den Stand der Technik darstellen, erhalten sie einen gesetzlichen Charakter, obwohl sie selbst keine Gesetze sind. Einige Beispiele für allgemeine Normen im Zusammenhang mit der technischen Dokumentation sind: DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen), DIN V 8418 (Benutzerinformationen – Hinweise für die Erstellung), DIN V 66055 (Gebrauchsanweisungen für verbraucherrelevante Produkte) und VDI 4500-1/-2 (Technische Dokumentation). Darüber hinaus macht nahezu jede produktspezifische Norm auch Angaben zur technischen Dokumentation.

Konsequenzen bei Instruktionsfehlern

Die Folgen, insbesondere die Kosten, bei Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen sind unkalkulierbar. Konsequenzen bei Instruktionsfehlern oder bei fehlender bzw. missbräuchlicher CE-Kennzeichnung können sein:

  • Rechtskosten
  • Schadensersatzansprüche
  • marktwirtschaftliche Einbußen
  • Auflagen, um Wiederholungen auszuschließen
  • Regressansprüche von Versicherungen
  • von Marktaufsichtsbehörden angeordnete Rückrufaktionen
  • Verbot des Produkts in der EU
  • hohe Bußgelder (25.000 € nach GSG), bei Serienprodukten jedes einzelne Produkt
  • Versicherer sind von ihrer Eintrittspflicht befreit