Wir sorgen dafür, dass Ihre Kunden Sie verstehen – in jeder Sprache.
Verständlichkeit gewährleisten.
Für jeden Kunden und in jeder Sprache.
Haben Sie sich, als Anwender, auch schon über unverständliche Bedienungsanleitungen geärgert?
Das liegt oft an mangelhaften Übersetzungen von Originalanleitungen. Für Sie und Ihre Kunden sind diese Übersetzungen nicht nur ärgerlich, sie bedeuten eventuell auch großen materiellen Schaden und Imageverlust. Technische Texte sollen in der Zielsprache die gleiche Qualität haben wie der Ursprungstext.
Deshalb übersetzen bei uns Muttersprachler mit bester Qualifikation und langjähriger Erfahrung. Hierbei kann auch Ihre unternehmensspezifische Produktterminologie und Ihr Layout berücksichtigt werden, denn eine Übersetzung ist erst dann gut, wenn man ihr nicht anmerkt, dass es eine Übersetzung ist.
Auszug aus dem Originaltext der Maschinenrichtlinie
(2006/42/EG) Anhang I, Nr. 1.7.4
„Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird.“
- Die Betriebsanleitung muss somit in der Sprache verfasst sein, die das jeweilige Mitgliedsland bei seinem Beitritt zur EU als Amtssprache erklärt hat.
- Sofern für ein Land mehrere Amtssprachen erklärt wurden, muss die Betriebsanleitung auch in allen Sprachen des Landes abgefasst sein.
- Der Maschine muss eine Übersetzung der Original-EU-Konformitätserklärung beigefügt werden.
- Wartungsanleitungen müssen hingegen nur in einer Sprache verfasst sein, die vom Wartungspersonal verstanden wird.
- Anders lautende vertragliche Absprachen haben keinen Bestand, es gelten immer die nationalen Gesetze und die EU-Richtlinien.
Auszug aus dem Originaltext des Produkthaftungsgesetzes
§ 3 Fehler (1)
„Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung, des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde, berechtigterweise erwartet werden kann.“
- Gemäß dem seit 1991 in Deutschland geltenden Produkthaftungsgesetz kann ein Hersteller bzw. Importeur auch für Schäden belangt werden, die durch eine mangelhafte Darbietung des Produktes (z. B. durch die Bedienungsanleitung) entstehen.
- Unabhängig von der hervorragenden Technik und Ausführung eines Gerätes kann somit eine fehlerhafte oder schlecht verständliche Gebrauchsanleitung den Hersteller im Schadensfall vor Gericht bringen.
- Was das für den Bereich der Übersetzung bedeutet, liegt auf der Hand: Tritt in der Übersetzung einer Bedienungsanleitung ein Instruktionsfehler auf, kann der Geschädigte den Hersteller bzw. Importeur nach dem Produkthaftungsgesetz verklagen.
Zusammenarbeit mit doing
Gerne führen wir für Sie Übersetzungen durch. Unser Netzwerk aus freiberuflichen Übersetzern und kooperierenden Übersetzungsagenturen garantiert dabei eine für alle Seiten zufriedenstellende Zusammenarbeit.
Wir übersetzen in alle Sprachen zu einem fairen Preis.
Für Ihren konkreten Fall unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf, per Post, telefonisch oder per E-Mail.